QUADRIGA FERNSEHDIENST GMBHHier sind SIE richtig!!!
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR QUADRIGA FERNSEHDIENST GmbH
I. Reparaturbedingungen
Der Kunde ist berechtigt, ein kostenloses Leihgerät zu erhalten.
Die Garantie erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten. obliegt der Ort und Zeitpunkt der Reparaturausführung. Nicht erkannte Vorschäden, z.b. durch groben Fremdeingriff, sind beim Kostenvoranschlag nicht inbegriffen.
II. Lieferbedingungen Die Lieferung der Geräte erfolgt nach Terminvereinbarung! Sollte der Kunde zum vereinbarten Liefertermin nicht anwesend sein, so ist eine nochmalige Anlieferung kostenpflichtig und beträgt zusätzlich 30 Euro. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Fernsehdienst für Transportschäden sowie Schäden durch unsachgemässe Behandlung.
III. Zahlungsbedingungen
Bei Übergabe ist der Rechnungsbetrag sofort zahlbar! Bei Zahlungsunwilligkeit ist der Auftragsnehmer bzw. dessen Vertreter autorisiert, die Ware einzubehalten. Der Auftraggeber wird daraufhin in jedem Fall benachrichtigt. Desweiteren ist der Auftragsnehmer berechtigt, für die Lagerung des Gerätes eine Lagergebühr in Höhe von 1,- Euro pro Tag zu verlangen.
V. Wartungsverträge Für Kunden, die mit dem Fernsehdienst über einen Wartungsvertrag verbunden sind, gilt folgendes: Der Kunde hat Anspruch auf eine jährliche, kostenfreie Reinigung und Durchsicht des Gerätes. Dies erfolgt auf Anordnung des Kunden!
Sollte der (Wartungs)Kunde mit mehr als 4 monatlichen Wartungsgebühren in Verzug geraten, so ist der Fernsehdienst berechtigt, den Vertrag außerordentlich schriftlich zu kündigen und die Wartungsgebühren für die gesamte Vertragsdauer geltend zu machen.
V. Sonstige Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragsnehmers.
Berlin, den 30.01.2003 Gratis Homepage von Beepworld Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular! |