QUADRIGA FERNSEHDIENST GMBH

Hier sind SIE richtig!!!


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FÜR QUADRIGA FERNSEHDIENST GmbH


Vertragsgegenstand ist Reparatur, Verkauf und Wartung (bei Abschluss eines Wartungsvertrages), sowie Erstellung von Kostenvoranschlägen und Gutachten. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Werksauftragserteilung zustande oder durch mündliche Absprache mit Einwilligung des Kunden nach der Durchsicht des Gerätes in der eigenen Werkstatt.

 

I. Reparaturbedingungen

Der Kunde ist berechtigt, ein kostenloses Leihgerät zu erhalten.

Die Garantie erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten. Dem Auftragnehmer

obliegt der Ort und Zeitpunkt der Reparaturausführung. Nicht erkannte Vorschäden, z.b.

durch groben Fremdeingriff, sind beim Kostenvoranschlag nicht inbegriffen.

 

II. Lieferbedingungen

Die Lieferung der Geräte erfolgt nach Terminvereinbarung! Sollte der Kunde zum vereinbarten

Liefertermin nicht anwesend sein, so ist eine nochmalige Anlieferung kostenpflichtig und

beträgt zusätzlich 30 Euro. 

Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Fernsehdienst für Transportschäden sowie Schäden durch

unsachgemässe Behandlung.

 

III. Zahlungsbedingungen

Bei Übergabe ist der Rechnungsbetrag sofort zahlbar!

Bei Zahlungsunwilligkeit ist der Auftragsnehmer bzw. dessen Vertreter autorisiert, die Ware einzubehalten. Der Auftraggeber wird daraufhin in jedem Fall benachrichtigt. Desweiteren ist der Auftragsnehmer berechtigt, für die Lagerung des Gerätes eine Lagergebühr in Höhe von 1,- Euro pro Tag zu verlangen. 

 

V. Wartungsverträge 

Für Kunden, die mit dem Fernsehdienst über einen Wartungsvertrag verbunden sind, gilt folgendes:

Der Kunde hat Anspruch auf eine jährliche, kostenfreie Reinigung und Durchsicht des Gerätes. Dies erfolgt auf Anordnung des Kunden!

 

Sollte der (Wartungs)Kunde mit mehr als 4 monatlichen Wartungsgebühren in Verzug geraten, so ist der Fernsehdienst berechtigt, den Vertrag außerordentlich schriftlich zu kündigen und die Wartungsgebühren für die gesamte Vertragsdauer geltend zu machen.

 

 

 

V. Sonstige 
Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geschäftsbedingungen in vollem Umfang an.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragsnehmers. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  Berlin, den 30.01.2003

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